Neu: Website Unplugged. Deine Website selbst bauen, mit KI statt WordPress. Warteliste ist offen

Start/Teilnahmebedingungen

Rechtliches

Teilnahmebedingungen Website Unplugged

Raphaela Ayriss · Digital Bohemienne · Sürther Hauptstraße 34-36 · 50999 Köln. Stand: Oktober 2026, gültig für die Founding-Runde mit Start am 11. Januar 2027. Für alle anderen Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich und Teilnahme

  1. Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Website Unplugged (im Folgenden „Programm") einschließlich des No Plugin Clubs.
  2. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Dazu gehören auch Gründerinnen und Gründer, die das Programm buchen, um eine selbstständige Tätigkeit aufzubauen. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht teilnehmen.
  3. Mit der Buchung bestätigt die Teilnehmerin, dass sie als Unternehmerin bucht. Stellt sich heraus, dass diese Angabe falsch war, darf ich den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  4. Zur besseren Lesbarkeit steht in diesen Bedingungen „Teilnehmerin". Gemeint sind alle Teilnehmenden.

§ 2 Buchung, Gruppen und Vertragsschluss

  1. Die Buchung läuft über die Verkaufsplattform CopeCart. Für Bestellung, Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung gelten zusätzlich die Bedingungen von CopeCart. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Durchführung des Programms.
  2. Buchungsschluss ist Sonntag, der 20. Dezember 2026.
  3. Eine Gruppe hat höchstens 15 Teilnehmerinnen. Ab der 16. Buchung bilde ich zwei etwa gleich große Gruppen. Beide Gruppen haben in der Intensivphase eigene Live-Sessions mit gleichem Inhalt und sind ab dem vierten Monat gemeinsam im No Plugin Club.
  4. Die Live-Sessions der Intensivphase liegen in einem von zwei festen Zeitfenstern. Bei der Buchung frage ich das bevorzugte Zeitfenster ab. Die Einteilung der Gruppen nehme ich vor; ein Anspruch auf ein bestimmtes Zeitfenster oder eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
  5. Die Runde findet statt, wenn bis zum Buchungsschluss mindestens 6 Teilnehmerinnen gebucht haben. Wird diese Zahl nicht erreicht, darf ich die Runde bis spätestens 28. Dezember 2026 absagen oder verschieben. Bei einer Absage erhalten alle Teilnehmerinnen ihre Zahlungen vollständig zurück. Bei einer Verschiebung kann die Teilnehmerin wählen, ob sie zum neuen Termin teilnimmt oder ihre Zahlungen vollständig zurückerhält. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

§ 3 Das Programm

  1. Das Programm ist ein Live-Programm per Videokonferenz. Es läuft 12 Monate ab dem 11. Januar 2027 und besteht aus zwei Phasen.
  2. Intensivphase (Wochen 1 bis 12): zwei Live-Sessions pro Woche von je 90 Minuten, eine zu den Inhalten der Woche und eine für Fragen. Themen sind das technische Setup, ein Marken-Fundament (Zielgruppe, Positionierung, Stimme, Angebot) als Grundlage der Website-Texte, die Texte für Startseite, Über-mich-Seite und Angebotsseite, das Brand-Design, Bau und Veröffentlichung der Seiten, Kontaktformular und Newsletter-Anbindung, der Ablauf rund um die Rechtstexte sowie die Grundlagen für Auffindbarkeit in Suchmaschinen und KI-Systemen.
  3. No Plugin Club (Monat 4 bis 12): zwei Live-Sessions pro Monat, eine zu Technik und eine zu Blog und Auffindbarkeit. Ergänzend verschicke ich gelegentlich Hinweise per E-Mail, wenn sich bei KI-Systemen oder in der Suche etwas Wichtiges ändert. Diese Hinweise haben keinen festen Rhythmus; ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl besteht nicht.
  4. Technik-Gespräch: Einmalig enthalten ist ein Einzelgespräch von 30 Minuten zu Domain, E-Mail und Hosting. Es kann ab der Buchung stattfinden, auch vor dem Programmstart. Die Teilnehmerin füllt vorab einen Fragebogen aus.
  5. Video-Feedback: Einmalig enthalten ist ein persönliches Feedback per Video von höchstens 15 Minuten zu den drei wichtigsten Seiten der Teilnehmerin. Voraussetzung ist, dass sie ihre Texte bis zu der im Programm genannten Frist einreicht. Wer die Frist versäumt, hat keinen Anspruch auf das Feedback.
  6. Die Termine gebe ich vor Programmstart bekannt. An gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen finden keine Live-Sessions statt; betroffene Termine der Intensivphase werden verlegt.
  7. Im No Plugin Club darf ich bis zu vier terminfreie Wochen pro Jahr einplanen (zum Beispiel im Sommer und zum Jahreswechsel). Die Zahl von zwei Live-Sessions pro Monat bleibt im Jahresschnitt erhalten.
  8. Ich darf Inhalte, Reihenfolge und Werkzeuge anpassen, wenn das fachlich sinnvoll ist, etwa weil sich Tools oder technische Standards ändern. Der Charakter des Programms bleibt dabei erhalten.

§ 4 Was nicht zum Programm gehört

  1. Ich schulde die Durchführung der in § 3 genannten Leistungen, kein bestimmtes Ergebnis. Insbesondere schulde ich keine fertige Website, keinen Veröffentlichungstermin, keine Platzierungen in Suchmaschinen, keine Nennungen in KI-Antworten, keine Anfragen und keinen Umsatz.
  2. Die Teilnehmerin baut und veröffentlicht ihre Website selbst. Das gilt auch für Einstellungen an Domain, DNS, E-Mail und Hosting. Ich berate dazu, nehme aber keine Änderungen an den Systemen der Teilnehmerin vor.
  3. Ich erbringe keine Rechts- oder Steuerberatung. In der Live-Session zu den Rechtstexten zeige ich den Ablauf; ich prüfe keine Texte rechtlich. Auch die automatischen Prüfwerkzeuge im Programm ersetzen keine rechtliche Prüfung. Für Impressum, Datenschutzerklärung und die Einhaltung des Werberechts, bei Gesundheitsberufen auch des Heilmittelwerberechts, ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
  4. Betreuung findet in den Live-Sessions statt. Ausnahmen sind allein das Technik-Gespräch und das Video-Feedback nach § 3. Eine Betreuung per E-Mail, Messenger oder Telefon gibt es nicht.

§ 5 Aufzeichnungen und Materialien

  1. Die Live-Sessions werden aufgezeichnet, damit Teilnehmerinnen eine verpasste Session nachholen können. Jede Aufzeichnung steht 30 Tage nach dem Termin zum Ansehen bereit und wird danach gelöscht.
  2. Aufzeichnungen dürfen nicht heruntergeladen, mitgeschnitten, gespeichert oder weitergegeben werden.
  3. Das Technik-Gespräch wird nicht aufgezeichnet.
  4. Wer eine Live-Session verpasst, hat über die Aufzeichnung hinaus keinen Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
  5. Ergänzend stelle ich Arbeitsmittel bereit (Vorlagen, Anleitungen, Prompts, Skills, Frameworks) sowie wenige Kurzvideos zu deren Nutzung.

§ 6 Was die Teilnehmerin mitbringt

  1. Die Teilnehmerin trägt die Kosten und Verträge für alles, was sie zum Bau und Betrieb ihrer Website braucht: KI-Abonnement, Hosting, Domain, E-Mail-Postfächer und weitere Dienste von Drittanbietern. Zur Orientierung, Stand Oktober 2026: Das KI-Abonnement und das Hosting im geschäftlich nutzbaren Tarif kosten jeweils rund 20 US-Dollar im Monat.
  2. Preise, Bedingungen und Leistungen der Drittanbieter können sich ändern. Darauf habe ich keinen Einfluss und stehe dafür nicht ein.
  3. Die Teilnehmerin sorgt selbst für Hardware, Internetzugang und, soweit nötig, für Verträge zur Auftragsverarbeitung mit ihren Dienstleistern.
  4. Vor Änderungen an bestehenden Websites, Domains oder E-Mail-Einstellungen sichert die Teilnehmerin ihre Daten und Einstellungen.
  5. Für ihre Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit ist die Teilnehmerin verantwortlich. KI-Systeme können fehlerhafte Aussagen erzeugen; die Teilnehmerin prüft alle Inhalte vor der Veröffentlichung.

§ 7 Preis und Zahlung

  1. Der Programmpreis für die Founding-Runde beträgt 2.280 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Teilnehmerin wählt bei der Buchung eine von zwei Zahlungsweisen: 12 Monatsraten zu je 190 € netto, oder zwei halbjährliche Zahlungen im Voraus zu je 1.083 € netto (zusammen 2.166 € netto).
  3. Der Programmpreis ist ein Gesamtpreis für 12 Monate. Die Ratenzahlung ist eine Zahlungserleichterung und kein monatlich kündbarer Beitrag.
  4. Die erste Zahlung wird mit der Buchung fällig, die weiteren zu den bei der Buchung genannten Terminen.

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Ist die Teilnehmerin mit einer Zahlung länger als 14 Tage im Rückstand, darf ich ihren Zugang zu Live-Sessions, Aufzeichnungen und Materialien sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Zahlungspflicht besteht in dieser Zeit weiter.
  2. Ist die Teilnehmerin mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand und zahlt sie auch nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht, wird der gesamte noch offene Programmpreis sofort fällig.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

§ 9 Laufzeit und Kündigung in den ersten 12 Monaten

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
  2. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Ich darf eine Teilnehmerin nach vorheriger Abmahnung vom Programm ausschließen, wenn sie die Gruppe nachhaltig stört, gegen § 5 Abs. 2, § 11 oder § 12 verstößt oder sich gegenüber anderen Teilnehmerinnen oder mir grob respektlos verhält. Bei schweren Verstößen ist keine Abmahnung nötig. Der Programmpreis bleibt in diesem Fall geschuldet; ersparte Aufwendungen rechne ich an.

§ 10 No Plugin Club ab dem 13. Monat

  1. Nach Ablauf der 12 Monate läuft die Teilnahme am No Plugin Club automatisch weiter, wenn die Teilnehmerin nicht zum Ende des 12. Monats kündigt. Ich erinnere sie spätestens sechs Wochen vor Ablauf per E-Mail daran.
  2. Ab dem 13. Monat kostet die Teilnahme für Teilnehmerinnen der Founding-Runde 79 € netto pro Monat. Sie ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Monats in Textform kündbar.
  3. Teilnehmerinnen der Founding-Runde behalten diesen Preis, solange ihre Teilnahme ohne Unterbrechung besteht, auch wenn der Preis für spätere Runden steigt.
  4. Der Leistungsumfang entspricht § 3 Abs. 3. Ich darf den Club mit einer Frist von drei Monaten einstellen.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. Vorlagen, Anleitungen, Prompts, Skills, Frameworks, Kurzvideos, Aufzeichnungen und das Gerüst des Marken-Fundaments bleiben mein geistiges Eigentum.
  2. Die Teilnehmerin darf diese Arbeitsmittel für ihr eigenes Unternehmen nutzen, auch nach Ende des Programms. Sie darf sie nicht an Dritte weitergeben, verkaufen, veröffentlichen oder für Projekte ihrer eigenen Kundinnen einsetzen.
  3. Was die Teilnehmerin im Programm selbst erstellt (Texte, Website, ihr eigenes Marken-Fundament), gehört ihr.

§ 12 Vertraulichkeit und Aufzeichnung

  1. In den Live-Sessions sprechen Teilnehmerinnen über ihr Unternehmen. Was andere dort über sich und ihr Geschäft mitteilen, behandelt jede Teilnehmerin vertraulich und nutzt es nicht für eigene Zwecke.
  2. Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die Live-Sessions einschließlich ihrer Beiträge, ihres Bildes und geteilter Bildschirminhalte aufgezeichnet und den anderen Teilnehmerinnen der Runde nach § 5 für 30 Tage bereitgestellt werden. Wer nicht im Bild erscheinen möchte, schaltet die Kamera aus und stellt Fragen im Chat.
  3. Einzelheiten zur Datenverarbeitung stehen in meiner Datenschutzerklärung.

§ 13 Ausfall von Terminen und Haftung

  1. Fällt eine Live-Session aus Gründen aus, die bei mir liegen (zum Beispiel Krankheit), biete ich einen Ersatztermin an. Fällt die Durchführung länger als vier Wochen am Stück aus, kann die Teilnehmerin den Vertrag kündigen; für die Zeit nach der Kündigung entfällt die Zahlungspflicht, bereits im Voraus gezahlte Beträge für diese Zeit erstatte ich anteilig.
  2. Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur, wenn ich eine wesentliche Vertragspflicht verletze, also eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmerin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf 300.000 € je Schadensfall.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Ausfälle von Website, E-Mail oder anderen Systemen, die auf Änderungen der Teilnehmerin oder auf Drittanbieter zurückgehen.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Personen, die ich zur Durchführung des Programms einsetze.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist die Teilnehmerin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat sie ihren Sitz außerhalb Deutschlands, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Ich darf die Teilnehmerin auch an ihrem Sitz verklagen.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.